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Das Arbeitsrecht ist eines der Rechtsgebiete für das sich in jedem Fall der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt. Geht es zB bei einer Kündigung um die Frage, ob eine Abfindung geltend gemacht werden soll, können nicht unerhebliche Kosten entstehen. Hinzu kommt, dass es beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz keine wechselseitige Kostenerstattungspflicht gibt. Die unterlegene Partei muss also nicht etwa die Kosten der anderen Seite tragen. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist in aller Regel unproblematisch. Der Rechtsanwalt kümmert sich um die Einholung der Kostendeckungszusage. Ggf. kann auch vereinbart werden, dass der Anwalt kostenverursachende Schritte erst dann unternimmt, wenn die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.