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Fahrerlaubnisentziehung-Alkohol-Trunkenheitsfahrt

Veröffentlicht am 20. April 2009

Trunkenheitsfahrt-Fahrerlaubnis

Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt ist grundsätzlich mit einer Fahrerlaubnisentziehung zu rechnen. Zugleich wird bei der Entziehung auch eine Sperrfrist angeordnet. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf einer bestimmten Frist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Die Mindestsperrfrist beträgt normalerweise 6 Monate.

Im Einzelfall kann unter bestimmten Umständen auch eine kürzere Sperrfrist möglich sein. Hier ist der Betroffene gefragt. Er kann selbst Maßnahmen ergreifen, die verdeutlichen, dass er bestehende Eignungszweifel schon eher beseitigt hat. Möglich sind beipielsweise Seminare, Kurse oder ähnliches, die sich intensiv mit der Problematik Alkohol und Straßenverkehr beschäftigen.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dazu beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind.