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Kosten eines Scheidungsverfahrens
Welche Kosten bei einem Scheidungsverfahren entstehen, richtet sich nach dem Gegenstandswert. Diesen ermittelt das Familiengericht unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Parteien. In aller Regel wird auf das dreifache Nettoeinkommen der Parteien abgestellt. Unterhaltspflichtige Kinder können berücksichtigt werden.
Rechenbeispiele finden Sie unter http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de