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Kündigung der Arbeit bei Schwangerschaft
Im Falle einer Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft bzw. Entbindung Kenntnis hat oder zumindest innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich Kenntnis erhält.
Wird trotz allem eine Kündigung ausgesprochen, sollte umgehend ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der die nötigen fristwahrenden Schritte einleiten wird.