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Lohnkürzung
Welchen Lohn der Arbeitnehmer verlangen kann, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Die Lohnzahlung ist eine vertragliche Pflicht des Arbeitgebers und darf deshalb nicht einseitig gekürzt werden. Will der Arbeitgeber für die Zukunft die Arbeitsbedingungen bzw. die Höhe der Lohnzahlung ändern, geht das nur im Wege einer Änderungskündigung. Hierbei sind die Kündigungsfristen zu beachten, wie sie auch für eine Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Vom Arbeitsgericht kann man überprüfen lassen, ob die Änderung rechtmäßig ist.