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Pflichtverteidiger-Fuehrerscheintourismus
Das Landgericht Zweibrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn es um den sogenannten Führerscheintourismus geht. Gemäß Beschluss vom 02.12.2008 hat das Landgericht die Auffassung vertreten, dass die Frage, ob ein Mitgliedstaat der EU einem von einem anderen Mitgliedsaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung zu Recht verweigert, rechtlich schwierig ist. Die Folge – es besteht ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.