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Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?
Aus anwaltlicher Sicht kann immer nur empfohlen werden, einer Vorladung zur Polizei nicht Folge zu leisten. Ich werde in der Praxis häufig gefragt, ob es nicht so aussieht, als ob man etwas zu verbergen hat, wenn man einer solchen Vorladung nicht folgt. Meine Antwort auf diese Frage ist immer die gleiche. Dem Betroffenen steht als Beschuldigten ein Auskunfstverweigerungsrecht zu. Allein aufgrund der Tatsache dass er hiervon Gebrauch macht, dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Es ist also nicht nachteilig, einer solchen Vorladung nicht nachzukommen, sondern erst gemeinsam mit einem Verkehrsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen.