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Scheidung-Immobilie-Nutzunsentgelt

Veröffentlicht am 13. März 2009

Scheidung-Immobilie-Nutzungsentgelt

Zieht auf Grund einer Trennung einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Immobilie aus, kann ein Anspruch auf Nutzungsentgelt bestehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob die Nutzung der Immobilie vielleicht bereits bei der Berechnung von Unterhalt als Wohnvorteil berücksichtigt wurde bzw. werden soll. Ist dies der Fall kommt daneben ein zusätzliches Nutzungsentgelt in aller Regel nicht mehr in Betracht. Kommt hingegen ein Unterhaltsanspruch nicht in Frage, besteht seitens des ausgezogenen Ehegatten ein Anspruch auf Zahlung eines Entgelts dafür, dass der im Haus verbliebene Ehegatte einen Nutzungsvorteil hat. Bei der Bemessung der Höhe des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen ist, ob und ggf. in welcher Höhe von wem Kreditverpflichtungen zu bedienen sind.

Wird ein Rechtsanwalt mit der Klärung entsprechender Fragen betraut, ist vorher der Umfang des Mandats zu besprechen. Oftmals geht es wirklich nur um die Frage der Nutzung, so dass als Gegenstandswert nicht etwa der Wert der Immobilie anzusetzen wäre. Die Kosten sind dann wesentlich geringer.