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Scheidung-Versorgungsausgleich-Auswirkungen der Reform
Das neue Recht zum Versorgungsausgleich sieht vor, dass bei einer kurzen Ehedauer von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht mehr stattfinden soll. Etwas anderes gilt nur dann, wenn einer der Ehegatten die Durchführung des Versorgungsausgleiches ausdrücklich beantragt. Mit dem Rechtsanwalt muss vor Einreichung des Scheidungsantrages geklärt werden, ob es eventuell Sinn macht, im Hinblick auf die Reform zum Versorgungsausgleich noch mit dem Scheidungsantrag zu warten, um sich den Aufwand für den Versorgungsausgleich zu sparen.