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Scheidung-Versorgungsausgleich leicht erklärt

Veröffentlicht am 2. März 2009

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Scheidung-Versorgungsausgleich

In einem Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, den gesetzlichen Versorgungsausgleich durchzuführen. Dieser betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche.

Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das heißt, beide Ehegatten sollen die gleichen Rentenansprüche aus der Ehezeit haben.

Das Familiengericht muss darüber informiert werden, welche Rentenanwartschaften in Betracht kommen. Dann schreibt das Gericht die Versorgungsträger an und lässt sich mitteilen, welche Anwartschaften die Parteien während der Ehezeit erworben haben. Auf dieser Grundlage wird ermittelt in welchem Umfang eine Ausgleichsverpflichtung besteht. Ggf. werden Rentenansprüche an den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen, das heißt, dieser bekommt später eine höhere Rente als er ohne Versorgungsausgleich erhalten hätte.

Der Rechtsanwalt berät den Mandaten zur Art und Weise der Berechnung des Ausgleiches und wirkt daran mit, dass die Angaben der Parteien vollständig sind und der Ausgleich korrekt erfolgt.