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Verkehrsrecht-Umwandlung eines Fahrverbotes
Häufig werde ich in Bußgeldverfahren mit der Frage konfrontiert, ob die Umwandlung eines Fahrverbotes in eine erhöhte Geldbuße möglich ist.
Dies wir teilweise regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Ein einfaches „freikaufen“ ohne weitere besondere hinzukommende Umstände ist aber nicht in der Regel nicht möglich. Grundsätzlich wird von der Rechtsprechung verlangt, dass bei Vollstreckung des Fahrverbotes unzumutbare Härten eintreten. Anerkannt ist zum Beispiel, dass der drohende Verlust des Arbeitsplatzes eine solche Härte darstellt. Dies muss aber auch konkret nachgewiesen werden und insbesondere auch dargelegt werden, dass ein zusammenhängender Urlaub von 4 Wochen nicht möglich ist und auch die Einstellung eines Fahrers für diesen Zeitraum nicht zu finanzieren ist.
Das Fahrverbot soll als besondere Rechtsfolge auch Einschnitte mit sich bringen. Es soll aber nicht zur Existenzvernichtung führen.
In der Regel wird, soweit auf das Fahrverbot verzichtet werden kann, die Regelgeldbuße verdoppelt.