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Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund Krankheit

Veröffentlicht am 31. März 2009

Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund Krankheit

Am 24.03.2009 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Rechtsprechung zum Urlaubsageltungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung zu ändern ist (9 AZR 983/07 ).

Kann ein Arbeitnehmer auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit seinen Jahresurlaub nicht nehmen, kann er zukünftig eine Urlaubsabgeltung trotzdem verlangen. Die Erkrankung bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum Endes des Übertragungszeitraumes lässt nach Aufassung des Bundesarbeitsgericht in Anbetracht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes den Abgeltungsanspruch nicht erlöschen.

Zukünftig wird es also so sein, dass einem Arbeitnehmer eine Abgeltung für nicht genommenen Urlaub zusteht, wenn er zB Mitte des Jahres erkrankt, den vollständigen Urlaub noch nicht genommen hat und vor Ablauf des Jahres bzw Übertragungszeitraumes nicht wieder gesund wird.