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Verkehrsunfall-Auffahrunfall
Der Volksmund sagt bekanntlich, wer auffährt ist schuld. Dies mag in einem Großteil der Fälle sicherlich auch stimmen, gilt jedoch nicht generell. Gegen den Auffahrenden spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch entkräftet bzw. widerlegt werden. Wird zum Beispiel nachgewiesen, dass das Fahrzeug auf das aufgefahren wurde kurz vorher erst in die Fahrspur des Auffahrenden gewechselt ist, findet dieser Grundastz keine Anwendung. Vielmehr spricht dann der erste Anschein gegen den Spurwechsler.