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Scheidungskosten-Wer trägt diese letztendlich nach Abschluss des Verfahrens?
Das Gesetz sieht eine Kostenaufhebung vor. Existiert keine Vereinbarung zu den Kosten, tragen die Eheleute die außergerichtlichen Anwaltskosten jeweils selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.