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Erste Schritte bei einer Trennung
Bei vielen Mandanten besteht Unsicherheit, wie man sich im Falle der Trennung verhalten soll. Sucht man einen Rechtsanwalt auf, wie findet man den richtigen Rechtsanwalt, was kostet dieser, was löst ein Besuch beim Rechtsanwalt aus, ist die Trennung damit endgültig…? (mehr …)
Scheidung-Versorgungsausgleich-Ost-West
In vielen Scheidungsverfahren musste in der Vergangenheit der Versorgungsausgleich ausgesetzt werden, da eine Verrechnung der Ost- und West-Anwartschaften nicht möglich war. Immer, wenn der eine Ehegatte mehr „Ostrente“ und der andere mehr „Westrente“ erworben hatte, konnte das Gericht, sofern nicht einer der Ehegatten bereits eine Rente bezogen hat, eine Regelung zum Versorgungsausgleich nicht treffen. Mit der Reform des Versorgungsausgleiches, Inkrafttreten zum 01.09.2009, wird es dies zukünftig nicht mehr geben. Nicht nur, dass dann in allen neuen bzw. laufenden Verfahren der Versorgungsausgleich in der obigen Konstellation durchgeführt werden kann. Auch die Altfälle, in denen der Versorgungsausgleich ausgesetzt worden war, sind von den Gerichten wieder aufzunehmen.
Erste Schritte bei Trennung
Bei vielen Mandanten besteht Unsicherheit, wie man sich im Falle der Trennung verhalten soll. Sucht man einen Rechtsanwalt auf, wie findet man den richtigen Rechtsanwalt, was kostet dieser, was löst ein Besuch beim Rechtsanwalt aus, ist die Trennung damit endgültig…? (mehr …)
Scheidung-Versorgungsausgleich-Auswirkungen der Reform
Das neue Recht zum Versorgungsausgleich sieht vor, dass bei einer kurzen Ehedauer von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht mehr stattfinden soll. Etwas anderes gilt nur dann, wenn einer der Ehegatten die Durchführung des Versorgungsausgleiches ausdrücklich beantragt. Mit dem Rechtsanwalt muss vor Einreichung des Scheidungsantrages geklärt werden, ob es eventuell Sinn macht, im Hinblick auf die Reform zum Versorgungsausgleich noch mit dem Scheidungsantrag zu warten, um sich den Aufwand für den Versorgungsausgleich zu sparen.
Scheidung-Unterhalt-Versorgungsausgleich
Werden im Rahmen des Versorgungsausgleiches Rentenanwartschaften an einen unterhaltsberechtigten Ehepartner übertragen, kann der Ausgleichsverpflichtete gemäß § 5 VAHRG gegenüber der Rentenversicherung verlangen, dass er die ungekürzte Rente solange erhält, bis auch der ausgleichsberechtigte Ehepartner Rente bezieht. Entsprechender Antrag ist beim Rentenversicherungsträger zu stellen.
Versorgungsausgleich-Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung
Der Bundesrat hat am 06. März 2009 der Reform des Versorgungsausgleiches zugestimmt. Das Gesetz wird somit zum 01. September 2009 in Kraft treten.
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenanwartschaften können zB. entstehen: in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge.
Die Reform des Versorgungsausgleichs ist nach der Unterhaltsrechtsreform ein weiterer Schritt zum modernen Familienrecht. Von Rechtsanwälten und Familiengerichten wurde die Reform dringend erwartet, da sie für mehr Klarheit sorgt als bislang. Der Versorgungsausgleich ist gegenwärtig so kompliziert geregelt, dass man den Mandanten die Systematik kaum begreiflich machen kann.
Einzelheiten zur Reform finden Sie auch hier: Fachanwalt Familienrecht Versorgungsausgleich
Scheidung-Neuregelung des Versorgungsausgleichs
Am 12.02.2009 wurde das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches beschlossen. Durch die neue Regelung soll der Versorgungsausgleichs grundlegend geändert werden. Das Gesetz sieht vor, dass jedes Anrecht auf eine Altersversorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform mehr Spielraum eröffnen, den Versorgungsausgleich durch Scheidungsvereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll es einen Versorgungsausgleich zukünftig nicht mehr geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ggf. am 01.09.2009 in Kraft treten.
Scheidung-Versorgungsausgleich
In einem Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, den gesetzlichen Versorgungsausgleich durchzuführen. Dieser betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche.
Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das heißt, beide Ehegatten sollen die gleichen Rentenansprüche aus der Ehezeit haben.
Das Familiengericht muss darüber informiert werden, welche Rentenanwartschaften in Betracht kommen. Dann schreibt das Gericht die Versorgungsträger an und lässt sich mitteilen, welche Anwartschaften die Parteien während der Ehezeit erworben haben. Auf dieser Grundlage wird ermittelt in welchem Umfang eine Ausgleichsverpflichtung besteht. Ggf. werden Rentenansprüche an den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen, das heißt, dieser bekommt später eine höhere Rente als er ohne Versorgungsausgleich erhalten hätte.
Der Rechtsanwalt berät den Mandaten zur Art und Weise der Berechnung des Ausgleiches und wirkt daran mit, dass die Angaben der Parteien vollständig sind und der Ausgleich korrekt erfolgt.