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Verkehrsrecht – Radfahren und Alkohol

Veröffentlicht am 18. Juni 2011

Es besteht vielfach Unkenntnis darüber, ob man seine Fahrerlaubnis auch aufs Spiel setzt, wenn man alkoholisiert Fahrrad fährt.

Hierbei ist die strafrechtliche Ahndung von der gegebenenfalls sich anschließenden verwaltungsrechtlichen Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. In einem strafrechtlichen Verfahren wegen der Ahndung eines Trunkenheitsdeliktes ist eine Fahrerlaubnisentziehung nicht möglich. Das Gesetz sieht hier nämlich vor, dass die Tat mittels eines Kraftfahrzeuges begangen werden muss. Hierzu zählen Fahrräder nicht. Für  Fahrradfahrer gilt also per Gesetz nicht der gleiche Maßstab wie fpr einen Autofahrer.

Dennoch kann bei sehr starker Alkoholisierung auch das Fahrradfahren Konsequenzen nach sich ziehen. Es kann sich im Einzelfall der Verdacht ergeben, dass seitens des Betroffenen aufgrund einer Alkoholproblematik generell keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei entsprechendem Verdacht berechtigt, die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Ungeeignetheit, muss sie weitere Maßnahmen ergreifen. Dies wird zunächst in der Anordnung der Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass ab einer Promillegrenze von 1,6  auch bei Radfahrern grundsätzlich Eignungszweifel bestehen und deshalb die Anordnung einer solchen MPU gerechtfertigt ist.

Verkehrsrecht – Beweisvideos verfassungswidrig?

Veröffentlicht am 6. November 2009

Verkehrsrecht – Beweisvideos verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit Beschluss vom 11.08.2009 mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verwertung von Videoaufzeichnungen zur Ahndung eines Verkehrsverstoßes gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt.

Im konkreten Fall wurde in Mecklenburg Vorpommern auf der A 19 mit dem Verkehrskontrollsystem VKS eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Ein Betroffener wandte sich gegen die Verwertbarkeit der Messung, da die Videoaufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgt sei. Nachdem er weder vor dem Amtsgericht noch dem Oberlandesgericht Erfolg hatte, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat ausgeführt, dass durch derartige Videoaufzeichnungen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingeschränkt sein kann. Insofern bedarf es in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche existiert in Mecklenburg Vorpommern nicht. Die Polizei stützte ihre Handlung auf einen Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg Vorpommern. Diesen Erlass erachtete das Bundesverfassungsgericht als nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und nicht lediglich einer Verwaltungsvorschrift. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dieses muss nun neu entscheiden, ob aus einem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folgt.

Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit

Veröffentlicht am 2. Juli 2009

Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit

Bei Alkoholisierungen zwischen 0,3 ‰ und 1,1 ‰ befindet sich der Betroffene im Bereich der relativen Fahruntauglichkeit. Für eine Strafbarkeit ist es erforderlich, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Liegen diese vor, hat sich der Betroffene wegen einer Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht. Je geringer die Alkoholkonzentration ist, desto strenger sind die Anforderungen an die Ausfallerscheinungen zu stellen. Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 13.01.2009 festgestellt, dass es nicht ausreicht, wenn einige Fahrfehler festgestellt werden, diese allerdings auf einer längeren Fahrstrecke erfolgt sind. Konkret ging es in diesem Fall um Schlangenlinienfahren. Dies habe sich aber auf einer Fahrstrecke von weit mehr als 10 km ereignet. Insofern handelt es sich eher um ein sporadisches Überschreiten. Derartige Fahrfehler genügen noch nicht den strengen Anforderungen. Auch das festgestellte Nichtbetätigen des Fahrtrichtungsanzeigers für sich genommen ist kein ausreichendes Beweisanzeichen. Im Zweifel ist insofern für den Betroffenen davon auszugehen, dass dieser fahrtüchtig gewesen sei.

Fahrerlaubnisentziehung-Alkohol-Trunkenheitsfahrt

Veröffentlicht am 20. April 2009

Trunkenheitsfahrt-Fahrerlaubnis

Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt ist grundsätzlich mit einer Fahrerlaubnisentziehung zu rechnen. Zugleich wird bei der Entziehung auch eine Sperrfrist angeordnet. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf einer bestimmten Frist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Die Mindestsperrfrist beträgt normalerweise 6 Monate.

Im Einzelfall kann unter bestimmten Umständen auch eine kürzere Sperrfrist möglich sein. Hier ist der Betroffene gefragt. Er kann selbst Maßnahmen ergreifen, die verdeutlichen, dass er bestehende Eignungszweifel schon eher beseitigt hat. Möglich sind beipielsweise Seminare, Kurse oder ähnliches, die sich intensiv mit der Problematik Alkohol und Straßenverkehr beschäftigen.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dazu beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Blutentnahme – Nur bei richterlichem Beschluss

Veröffentlicht am 7. April 2009

Blutentnahme – Nur bei richterlichem Beschluss

Der Nachweis einer Trunkenheitsfahrt erfordert grundsätzlich eine Blutanalyse. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich wiederholt festgestellt, dass eine solche Blutentnahme dem sogenannten Richtervorbehalt unterliegt. Dies bedeutet, dass die Blutentnahme nur von einem Gericht angeordnet werden kann. Somit stellt sich die Frage, was ist dann, wenn eine Blutentnahme vorgenommen wurde, ohne dass ein Richter diese angeordnet hat, was in der Praxis eher die Regel ist. Interessant ist, dass hierzu teilweise die Auffassung vertreten wird, dass in einem solchen Fall dass Ergebnis der Blutprobe nicht zu verwerten ist, was letztendlich zur Folge hätte, dass eine Ahndung nicht erfolgen kann. Leider spricht sich aber die Mehrheit der Gerichte gegen diese Annahme aus.

Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. So hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 2.12.2008 anerkannt, dass ein Verwertungsverbot grundsätzlich in Betracht kommen kann wenn der Richtervorbehalt bewusst umgangen wird, oder aber die anderenfalls notwendige Gefahr in Verzug willkürlich angenommen worden ist. Letztendlich muss jeder Fall individuell geprüft werden.

Pflichtverteidiger

Veröffentlicht am 3. April 2009

Fachanwalt Verkehrsrecht?

Pflichtverteidiger-Fuehrerscheintourismus

Das Landgericht Zweibrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn es um den sogenannten Führerscheintourismus geht. Gemäß Beschluss vom 02.12.2008 hat das Landgericht die Auffassung vertreten, dass die Frage, ob ein Mitgliedstaat der EU einem von einem anderen Mitgliedsaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung zu Recht verweigert, rechtlich schwierig ist. Die Folge – es besteht ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren

Veröffentlicht am 4. März 2009

Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren

Ich erlebe leider immert wieder, dass sich Betroffene nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei der Polizei melden und dort zumindest angeben, zu der fraglichen Tatzeit Fahrzeugführer gewesen zu sein. So etwas sollte auf jeden Fall vermieden werden. Häufig, besonders bei sogenannten Halteranzeigen, kann der tatsächliche Fahrzeugführer nämlich gar nicht ermittelt werden. Ohne die eigene Angabe des Betroffenen hätte dann ein Verfahren zwingend eingestellt werden müssen.

Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.