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Einverständliche Scheidung

Veröffentlicht am 6. Mai 2009

Einverständliche Scheidung heißt, dass beide Eheleute geschieden werden wollen und die Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden.

Im Falle der einverständlichen Ehescheidung ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag zu und das Gericht spricht die Scheidung aus, ohne dass über die Folgesachen wie zB Unterhalt, Elterliche Sorge usw. streitig verhandelt werden muss. Lediglich der Versorgungsausgleicht ist vom Gericht durchzuführen, es sei denn, dass dieser wirksam von den Parteien per notarieller Beurkundung ausgeschlossen wurde.

Der Vorteil einer einverständlichen Scheidung ist, dass vom Gericht nicht weiter geprüft werden muss, aus welchen Gründen die Ehe als zerrüttet anzusehen ist. Die Parteien ersparen sich das „Dreckige Wäsche waschen“.

Die Kosten einer einverständlichen Scheidung sind geringer, da grundsätzlich die Beauftragung von nur einem Rechtsanwalt ausreichend ist.

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