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Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu
Bekanntlich ist zum 01.02.2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der zum Teil empfindlich höhere Geldbußen vorsieht. Taten die jedoch vor dem 01.02.2009 begangen wurden, werden noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet. Dies gilt auch dann, wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erst nach dem 01.02.2009 verschickt wird. Es gilt hier das Tattagsprinzip.
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