Mauersberger & Kollegen

Rechtsfragen-leicht erklärt vom Fachanwalt

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Falkensee-Velten-Teltow-Berlin-Friedrichshain

Fachanwalt123.de » Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe


Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe

Veröffentlicht am 18. Februar 2009

Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche VorwürfeVielfach unbekannt ist, dass Rechtschutzversicherungen auch strafrechtliche Vorwürfe abdecken, solange im Verkehrsbereich kein Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird, also auch reine Vorsatztaten wie z.B. Unfallflucht, soweit deswegen keine Verurteilung erfolgt. Außerhalb des Verkehrsrechts muss hingegen ein Delikt vorliegen, was sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann.

Kategorien Verkehrsrecht - Aktuelle Beiträge

Verkehrsrecht - Beiträge Archiv