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Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren
Ich erlebe leider immert wieder, dass sich Betroffene nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei der Polizei melden und dort zumindest angeben, zu der fraglichen Tatzeit Fahrzeugführer gewesen zu sein. So etwas sollte auf jeden Fall vermieden werden. Häufig, besonders bei sogenannten Halteranzeigen, kann der tatsächliche Fahrzeugführer nämlich gar nicht ermittelt werden. Ohne die eigene Angabe des Betroffenen hätte dann ein Verfahren zwingend eingestellt werden müssen.
Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
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