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Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Veröffentlicht am 27. April 2009

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Deshalb kann bedenkenfrei ein Rechtsanwalt mit der Regulierung der Ansprüche beauftragt werden. Der Mandant spart Zeit und Arbeit und stellt zudem durch die Beratung vom Fachanwalt Verkehrsrecht sicher, dass alle möglichen Ansprüche angemeldet werden

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